Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Bekenntnis zur Barrierefreiheit
TS-Promotion ist bestrebt, diese Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu gestalten – unabhängig von etwaigen Einschränkungen. Wir orientieren uns dabei an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung gilt für die Website pubquiz.at und wurde zuletzt im März 2026 aktualisiert.
Konformitätsstatus
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA, teilweise konform. Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind noch nicht vollständig erfüllt.
Tastaturnavigation
Die gesamte Website ist per Tastatur bedienbar. Einzelne interaktive Elemente (z.B. Cookie-Banner) werden noch optimiert.
Kontrastverhältnisse
Fließtexte und Überschriften erfüllen die WCAG-Mindestanforderungen für Kontrast (4,5:1). Bei einigen dekorativen Elementen kann der Kontrast unter dem Richtwert liegen.
Alt-Texte
Die meisten Bilder sind mit beschreibenden Alt-Texten versehen. Bei einzelnen Inhalts-Bildern wird dies laufend nachgepflegt.
Screenreader
Die Website ist für gängige Screenreader (z.B. NVDA, VoiceOver) grundlegend nutzbar. Semantisches HTML wird durchgängig eingesetzt.
Bekannte Einschränkungen
Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Folgende Punkte sind uns bekannt und werden schrittweise behoben:
- – Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z.B. Social-Media-Feeds) können eigene Barrierefreiheitsprobleme aufweisen, auf die wir keinen unmittelbaren Einfluss haben.
- – Ergebnistabellen sind auf kleinen Bildschirmen horizontal scrollbar; eine vollständig barrierefreie mobile Darstellung wird evaluiert.
Feedback & Kontakt
Haben Sie Probleme beim Zugriff auf Inhalte dieser Website oder Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit? Wir freuen uns über Ihr Feedback:
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 10 Werktagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Monitoringstelle für Barrierefreiheit in Österreich wenden. Zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Monitoringstelle ↗ .
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung basiert auf dem österreichischen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht umsetzt und seit 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen gilt.
Stand: März 2026